HOLIDAY INN RESORT SAFAGA ****
Code: KUM-Fami-Hyi
2 Erwachsene & 1 Kind bis 12,99 Jahre
1 WO ab 1160 € Doppelzimmer / AI
2 WO ab ..310 € Doppelzimmer / AI
2 Erwachsene & 2 KINDER bis 12,99 Jahre
1 WO ab 1450 € Familienzimmer / AI
2 WO ab ..390 € Familienzimmer / AI |
Landeskategorie: 4 Sterne
Lage:
Die großzügige Anlage liegt unmittelbar am langen hoteleigenen Sandstrand. Das Ortszentrum Safagas ist etwa 5 km entfernt.
Ausstattung:
Das Hotel besteht aus mehreren 3-stöckigen Gebäuden und verfügt insgesamt über 327 Zimmer. Es bietet seinen Gästen eine Empfangshalle mit Rezeption, kostenfreien Safe, Restaurant, 2 A-la-carte-Restaurants, Bars, orientalisches Café und Discothek. Im Außenbereich finden Sie den Swimmingpool mit Swim-up Bar und integriertem Kinderbecken, die Sonnenterrasse mit Liegen, Schirmen und Badetüchern (am Pool und Strand inklusive), die Pool-/Snackbar sowie die Strandbar.
Zimmer:
Alle Zimme verfügen über Dusche/WC, Klimaanlage, Sat.-TV, Radio, Telefon, Minibar und Balkon oder Terrasse. Einzelzimmer sind Doppelzimmer zur Alleinbenutzung.
Familienzimmer (4 Pers., max. 2 Erw.).
Essen & Trinken:
Wahlweise Halbpension oder All inklusive.
Kinder
Kinderspielplatz, Miniclub.
Babysitter auf Anfrage gegen Gebühr.
Sport und Unterhaltung:
Ohne Gebühr: Animation und Unterhaltungsprogramme, Fitnesscenter, Volleyball, Basketball und Tischtennis.
Gegen Gebühr:Tennis, Tischtennis, Billard, Healthclub mit Sauna, Massage, Tauchen und Surfen. |
Reisedokumente
Kinder unter 16 Jahren, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahren ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten, jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein), einreisen. Nach Auskunft der ägyptischen Behörden werden auch für Kinder unter dem 16. Lebensjahr ausgestellte Personalausweise für die Einreise anerkannt. Der vorläufige Personalausweis ist für die Einreise nicht ausreichend.
Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. |